Die Charta
«Wir schauen hin und handeln! Wir dulden keine sexuelle Ausbeutung, keinen Machtmissbrauch und keine anderen Grenzverletzungen.»
Charta des Netzwerks «Gemeinsam gegen Grenzverletzung» − eine Arbeitsgemeinschaft von SEA-RES. Die erste Unterzeichnung erfolgte am 6. Dezember 2022 (siehe Medienbericht)
Grundhaltungen
Wir bekennen uns zu folgenden Grundsätzen:
Kirchen und christlich geprägte Organisationen sind Gemeinschaften der Gnade. Sie sind ein Ort, an dem Menschen Sicherheit und Vertrauen erfahren und vor Grenzverletzungen und Übergriffen geschützt sind. Es werden keine Grenzverletzungen und keine sexuellen Übergriffe toleriert. Die Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen hat bereits heute in den verschiedenen Kirchen und Organisationen einen hohen Stellenwert und wird durch verschiedene Massnahmen umgesetzt. Die bisher geleistete Arbeit zur Prävention und die Achtsamkeit zur Verhinderung von Grenzverletzungen sollen aber weiter gestärkt werden. Wir haben uns dabei an den Aussagen der WHO zur sexuellen Integrität des Menschen, der Charta Prävention im Behindertenbereich sowie dem Grundlagenpapier der EKS orientiert und mit der Fachstelle Limita zusammengearbeitet.
Die unterzeichnenden Landes- und Freikirchen, Verbände und Organisationen bekennen sich zu den folgenden Grundsätzen zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Machtmissbrauch und anderen Grenzverletzungen. Die Grundsätze gelten für alle Personen, die in unseren Kirchen und Organisationen tätig sind sowie in unseren Angeboten teilnehmen, begleitet oder betreut werden (nachfolgend Teilnehmende genannt).
Prävention
- Jede unserer Kirchen und Organisationen verfügt über ein Risikomanagement zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Machtmissbrauch und anderen Grenzverletzungen.
- Die unterzeichnenden Kirchen- und christlichen Fachverbände sowie SEA-Arbeitsgemeinschaften tragen mit einer zweijährlichen Rechenschaftskonferenz dazu bei, die notwendige Sensibilität hoch zu halten und das Wissen zu repetieren und zu vertiefen. Strategien und Massnahmen der beteiligten Verbände werden diskutiert und verbessert. An dieser Impuls- und Rechenschaftskonferenz führen wir auch Weiterbildungen zum Thema «sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und andere Grenzverletzungen» durch und bieten diese auch Freiwilligen an, die sich in unseren Kirchen und Organisationen engagieren. Die Teilnahme an der Konferenz ist verbindlich.
- In unseren Kirchen und Organisationen gibt es eine interne, niederschwellige Meldestelle bzw. interne fachlich kompetente Ansprechpersonen, welche im Alltag präsent sind. Deren Auftrag ist den Mitarbeitenden, den teilnehmenden Menschen sowie den Angehörigen (als Teil des Schutzkonzeptes) bekannt. Diese Meldestelle hat eine geklärte Schnittstelle zur Beschwerdeinstanz und zum internen Krisenstab. Ebenfalls haben alle Personen die Möglichkeit, sich an eine externe Stelle zu wenden. Diese Meldestelle ist allen Mitarbeitenden, den teilnehmenden Menschen sowie den Angehörigen bekannt.
Krisenintervention
- Das Vorgehen bei einem Verdacht auf sexuelle Ausbeutung ist per Krisenmanagementkonzept geregelt und allen (angestellten und ehrenamtlichen) Mitarbeitenden, den teilnehmenden Menschen und den Angehörigen bekannt. Entscheide darin werden in einem internen Krisenstab, mit externer unbefangener Begleitung durch ausgewiesene Fachpersonen, regional gefällt. Jedem Verdacht wird nachgegangen (Null-Toleranz-Politik). Strafrechtlich relevante Fälle werden durch die staatlichen Behörden übernommen.
- Das Vorgehen bei einem Verdacht auf emotionale/geistliche Manipulation oder Machtmissbrauch ist per Krisenmanagementkonzept geregelt und die Anlaufstellen sind allen Mitarbeitenden (egal ob angestellt oder ehrenamtlich), den teilnehmenden Menschen und den Angehörigen bekannt. Entscheide darin werden in einem internen Krisenstab, mit externer unbefangener Begleitung durch ausgewiesene Fachpersonen, regional gefällt.
Schlüsselrolle der Leitung und Mitarbeitenden
- Wir empfehlen beim Assessment und der Personalauswahl gründlich und achtsam vorzugehen. U. a. durch die Einreichung eines Sonderprivatauszugs und/oder Privatauszugs¹ für angestellte Mitarbeitende, welche Aufgaben mit direktem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder Hilfesuchenden wahrnehmen.
- Die Arbeitgebenden prüfen die Arbeitszeugnisse sorgfältig (Vollständigkeit) und holen vor der Anstellung Referenzen ein, welche auch zum Umgang mit Nähe und Distanz Auskunft geben.²
- Bei der Anstellung unterschreiben die neuen Mitarbeitenden in den Risikofeldern eine Schutzerklärung. Darin verpflichten sie sich, Nähe und Distanz bzw. heikle Situationen im Alltag rollenklar, sorgfältig und transparent zu gestalten und sich aktiv an der Realisierung der Null- Toleranz-Politik in Bezug auf Gewalt zu beteiligen. Für Arbeitsfelder mit Risikosituationen (Risikobereiche) kommen massgeschneiderte Verhaltenskodizes zur Anwendung. Die Mitarbeitenden anerkennen das Präventionskonzept als Teil des Arbeitsvertrags.
- In unseren Institutionen und Organisationen wird eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens und der Transparenz gepflegt. Wir trennen uns von Mitarbeitenden, welche sich dieser Kultur entziehen oder widersetzen.
- Wir verfassen wahrheitsgetreue, vollständige Arbeitszeugnisse und Einsatzbestätigungen und geben ebensolche Referenzauskünfte.
¹ Seit Januar 2015 gibt es zwei Auszüge: den Privatauszug und den Sonderprivatauszug.
² Unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit bei Kurzeinsätzen und freiwilligen Mitarbeitenden
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Charta (PDF)
Unterzeichner
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