Unsere Strategie
Das Netzwerk «Gemeinsam gegen Grenzverletzung» ist ein mehrsprachiges, nationales Netzwerk (d/f/i). Alle Sprachregionen haben mit der Charta dieselbe Grundlage, funktionieren jedoch innerhalb ihrer Sprachregion autonom. Mehrsprachige Verbände können sich entscheiden, in welcher Sprachregion resp. in welchen Sprachregionen sie partizipieren wollen.
Um oben genanntes Ziel zu erreichen, muss nicht alles neu erfunden werden. Wir wollen einen Weg beschreiten, auf welchem bereits gemachte Anstrengungen im Umgang mit Grenzverletzungen von Kirchen und Organisationen gewürdigt und daran angeknüpft werden kann. Die Strategie bezieht zudem die Vielfalt der beteiligten Akteure mit ein. Die Basis unserer Strategie bilden das Grundlagenpapier, die Rechenschafts- und Impulskonferenz sowie die gegenseitige Hilfestellung.
Hauptanliegen
Charta
Fach- und Kirchenverbände unterzeichnen die Charta und verpflichten sich damit, die dort festgehaltenen Grundhaltungen sowie bestimmte Bausteine des Risiko- und Krisenmanagements in ihrem Verband zu integrieren. Die konkrete Ausgestaltung dieser Bausteine ist individuell und obliegt den einzelnen Verbänden.
Rechenschafts- und Impulskonferenz
Zentrales Element der gemeinsamen Präventionsanstrengungen ist eine zweijährlich stattfindende Rechenschafts- und Impulskonferenz. Grenzverletzendes Verhalten ist regelmässig zu thematisieren, damit die Massnahmen in der Kultur einer Institution verinnerlicht werden. Das einmalige Unterzeichnen eines Grundlagenpapiers kann nicht genügen.
Ziel dieser Konferenz ist, dass sich die Verantwortlichen aus den assoziierten Verbänden in ihrer Sprachregion treffen. Diese Personen sollten dem Leitungsgremium eines Verbandes angehören. Institutionelle Prävention und koordinierte Krisenintervention kann nur dann verankert werden, wenn sie Chefsache ist.
Zweck der Rechenschafts- und Inspirationskonferenz ist:
- Weiterbildung und Impulse durch ausgewählte Expertinnen und Experten
- Austausch von Know-how und Erfahrungen
- Gegenseitige Rechenschaft:
Vor der Konferenz: Einsicht in Dokumente eines Partnerverbandes nach Zufallsprinzip. Evtl. Verfassen einer schriftlichen Rückmeldung.
Während der Konferenz (c. 60‘): Austausch in Zweier-/Dreiergruppen. Einholen von Rückmeldungen. Aufgrund der Rückmeldungen und erkannten Lücken oder ungenutztem Potenzial definiert jeder Verband Ziele, welche er bis zur nächsten Konferenz erreicht haben will. (Im Folgejahr wird die Zielerreichung überprüft.)
Nach der Konferenz: Arbeit an den konkreten Zielen für den eigenen Verband
Es wird kein Label oder Zertifikat vergeben. Dies würde eine aufwändige Prüfung und hohen Ressourcenaufwand zur Folge haben.
Inwiefern eine Organisation ausgeschlossen werden kann, ist mit allen Unterzeichnern zu klären. Die Spurgruppe empfiehlt, ein mehrstufiges Verfahren mit der Möglichkeit zum Ausschluss zu definieren.
Gegenseitige Hilfestellung
Zudem bieten koordinierte Massnahmen vielfältige Möglichkeiten zur gegenseitigen Hilfestellung:
- Grundlagenkonzepte und -papiere (z.B. Erstellen eines Verhaltenskodex) stehen als Entwürfe zur Verfügung, die individuell angepasst werden können.
- Auf Angebote (z.B. Schulungen) hinweisen, die auch von anderen Verbänden genutzt werden können. Austausch von Fachpersonen für Schulungen usw.
- Nutzen gemeinsamer Plattformen und Tools (Apps, Webseite etc.)
- Gemeinsame Nutzung der kostenintensiven Ressourcen externer Fachstellen
- Etc.
Weitere Aspekte
Finanzierung
Das Mitwirken am Netzwerk «Gemeinsam gegen Grenzverletzung» führt für die Verbände zu keinen direkten Kosten. Die Koordinationsarbeit wird von SEA-RES geleistet. Die Rechenschafts- und Impulskonferenz wird über einen Teilnehmerbeitrag kostendeckend abgewickelt. Es ist nicht vorgesehen, einen eigenen Verein zu gründen. Sollten in der Zukunft weiterführende, kostenverursachende Massnahmen eingeführt werden (z.B. gemeinsame Meldestelle), müssen die Unterzeichner über die Finanzierung entscheiden.
Weiterführende Gedanken zur Strategie
- Institutionelle Prävention: Übergriffe und Grenzverletzungen werden meist von einzelnen Menschen begangen. Als Leitungspersonen haben wir jedoch die Verantwortung, Haltungen und konkrete Standards bezüglich grenzverletzendem Verhalten in unserer Organisation zu etablieren, damit Grenzverletzungen und Übergriffe möglichst nicht geschehen. Die verschiedenen Massnahmen, welche eine Institution dazu unternehmen muss, werden institutionelle Prävention genannt. Das Konzept sieht vor, Akteure auf der Ebene von Kirchen- und Fachverbänden zu vernetzen.
- Geteilte Grundhaltung: Gemeinsames Engagement bedarf einer gemeinsamen Willensbekundung, zu welcher sich alle Beteiligten mit der Charta verpflichten.
- Verantwortlichkeit: Die Verantwortung für Menschen liegt immer beim jeweiligen Veranstalter/Anbieter resp. bei den Verantwortlichen dieser Institution. Gemeinsame Anstrengungen sollen das Verantwortungsgefühl dieser Akteure stärken und nicht schwächen. Erfahrungsgemäss können Labels im Bereich Prävention zu einer Scheinsicherheit führen. Das Unterzeichnen eines Dokumentes schützt Menschen jedoch nicht vor Übergriffen. Verantwortung im Bereich Prävention ist Verbandssache und wird an die lokalen Kirchen und christlich geprägten Institutionen delegiert. Wir streben daher eine Lösung an, in welcher die einzelnen Verbände als verantwortliche Akteure ernstgenommen werden.
- Individuelle Massnahmen: In einem Jungscharlager stellen sich bezüglich Prävention ganz andere Fragen als in der Wohngruppe einer sozialen Institution oder in einem Kindergottesdienst. Gemeinsame Anstrengungen können sich deshalb nicht auf der Ebene der konkreten Umsetzung (Verhaltensstandards) bewegen. Risikoanalysen und griffige Massnahmen müssen individuell zugeschnitten sein. Gemeinsame Anstrengungen gilt es somit auf der Ebene des Austausches, der strukturellen Prävention, der Haltungen oder der Weiterbildung zu unternehmen.
- Schlanke Struktur: Keiner der an diesem Konzept Beteiligten hat die Ressourcen, eine personalintensive Fach- oder Zertifizierungsstelle zu schaffen. Durch Vernetzung wollen wir einander helfen, einen professionellen Umgang mit grenzverletzendem Verhalten zu erreichen. Die Verantwortung bleibt also bei den Kirchen- und Fachverbänden sowie den angegliederten Institutionen. Auf diese Weise kann das Ziel mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen erreicht werden.
Rollen
Beteiligte Fach- und Kirchenverbände werden als «Unterzeichner» bezeichnet. Bei Verbänden gilt die Unterzeichnung der Charta für alle Mitglieder dieses Verbandes als verpflichtend. Neben christlichen Fach- und Kirchenverbände können auch einzelne Kirchen oder Organisationen Mitglied werden. Dies jedoch nur, wenn sie nicht schon bereits einem Dachverband angehören.
Das Netzwerk «Gemeinsam gegen Grenzverletzung» bildet keinen eigenen Verein, sondern besteht als Arbeitsgemeinschaft beim nationalen Dachverband SEA-REA. Die Allianz koordiniert die gemeinsamen Anstrengungen des Netzwerkes. Entscheidungsbefugnisse liegen beim Leitungsteam, das aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Sprachregionen (d/f/i) und verschiedener Kirchen- und Fachverbände besteht. Das Mitwirken im Leitungsteam steht Vertreterinnen und Vertretern aller Unterzeichnerverbände offen.
Die konzeptuelle und inhaltliche Umsetzung der Charta liegt bei den partizipierenden Verbänden und Organisationen resp. der betrieblichen Umsetzung.